Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie - Was ist das?
Dies ist sicherlich eine der häufigsten Fragen, die einem Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie gestellt wird. Viele Patienten sind verwirrt, weil der Facharzt für Gesichtschirurgie meist nicht nur in der Medizin, sondern auch in der Zahnmedizin promoviert hat, d. h. er führt den Titel Dr. med. Dr. med. dent. Demgegenüber gibt es auch Nichtfachärzte, die in beiden Fächern promoviert haben, aber nicht daran anschließend die mehrjährige Facharztausbildung absolviert haben. Manchmal gibt es auch Zahnärzte die zusätzlich in der Humanmedizin promoviert haben. So wird dieses alles für den Patienten sehr unübersichtlich und gelegentlich hält er einen Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen für einen Zahnarzt. Dieses ist jedoch nicht richtig, denn wenn auch der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg Zahnmedizin studiert hat, so liegt sein Arbeitsschwerpunkt in der operativen Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen im Gesicht und plastisch-kosmetischen Operationen des Gesichtes.
Sie müssen wissen, dass der Spezialist für sämtliche chirurgische Eingriffe im Gesichtsbereich der Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie ist. Dieser hat nach dem Studium der Zahnheilkunde und der Humanmedizin oftmals in beiden Fächern promoviert und dann eine mehrjährige Facharztausbildung, meistens an einer Universitätsklinik, absolviert. Im Rahmen dieser Ausbildung erlernt er alle Operationen im Bereich des Kiefers und des Gesichtes kennen. Hierzu zählen neben Operationen nach Unfällen, Tumoren und Entzündungen im Kiefer-, Gesichtsbereich vor allen Dingen auch kosmetische Operationen des Gesichtes, so z. B. Nasenkorrekturen, Lidplastiken, Fettabsaugungen im Gesichtsbereich, Faceliftoperationen, Halsstraffungen, Ohranlegeplastiken u. ä. Für diese Operationen ist der Gesichtschirurg der richtige Spezialist. Hier sollte man sich nicht von anderen Fachdisziplinen verwirren lassen, die am ganzen Körper operieren.
Der Gesichtschirurg ist der auf das Gesicht spezialisierte Facharzt. Wichtig ist auch die Frage, ob ihr Arzt über Belegbetten in einer Klinik verfügt, denn viele Eingriffe erfordern eine postoperative Überwachung oder eine stationäre Aufnahme. Wenn auch manche Operationen, wie z. B. Nasenkorrekturen oder Lidplastiken, in aller Regel ambulant durchgeführt werden können, so bietet eine Klinik doch eine zusätzliche Sicherheit wenn es einmal zu Komplikationen oder Problemen kommt. Operationen im Gesicht gehören also in die Hände des Gesichtschirurgen. Die Adresse des Gesichtschirurgen in Ihrer Nähe erfahren Sie von der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Schoppastraße 4, 65719 Hofheim, Tel.: 06192/206303 oder im Internet unter
www.mkg-chirurgie.de.</p> <p align="justify"> <p align="justify">Zum besseren Verständnis hier also noch einmal eine Auflistung der Eingriffe, die routinemäßig in die Hände des Kiefer-, Gesichtschirurgen gehören:</b> <p align="justify">- Verlagernde Eingriffe der Kiefer, sog. Umstellungsosteotomien und Kinnplastiken
- Korrigierende Eingriffe im Gesicht, d. h. Nasenplastiken, Lidplastiken, Fettabsaugen im Gesicht, Facelift, Ohranlegeplastiken, Augenbrauenlifting
- Tumorchirurgie der Mundhöhle und des Gesichtes (z. B. bösartige Tumore der Mundhöhle, Basaliome und Plattenepithelkarzinome der Gesichtshaut)
- Missbildungskorrekturen, so z. B. die Korrektur von Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten, Hypertelorismus und andere Gesichtsfehlbildungen
- Operative Therapie von Entzündungen (Abszesse im Kopf-/ Halsbereich und auch Erkrankungen der Speicheldrüsen
- Therapie von Frakturen im Gesichtsschädelbereich
- Alle intraoralen Maßnahmen (wie z. B. Implantate, Knochenaufbau, Vestibulum- und Mundbodenplastik, Weisheitszahnentfernung etc.)
Sollten Sie eine Behandlung auf einem dieser Gebiete wünschen, so ist der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg der richtige Ansprechpartner.