Fehlbildungen des Gesichtes und der Kiefer
Angeborene Fehlbildungen des Gesichtes gehören zu den häufigsten angeborenen Missbildungen beim Menschen. Sie sind seit Jahrtausenden bekannt und haben mit Begriffen wie "Hasenscharte" oder "Wolfsrachen" Eingang in die Umgangssprache gefunden. Diese Bezeichnungen sollte man aber meiden, nachdem sie für die Betroffenen eine Stigmatisierung bedeuten, da sie Vergleiche zum Tierreich suchen. Fachlich korrekt spricht man von Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten oder aber den inkompletten Varianten, wie Lippenspalten, Lippenkieferspalten oder isolierten Gaumenspalten, z. B. auch als Minimalvariante in der Form der submukösen, d. h. unter der Schleimhaut gelegenen, Gaumenspalte.
Diese Fehlbildungen können ein- oder doppelseitig auftreten, entsprechend der Fusionsstellen von Vor- und Zwischenkiefer. Ihre Korrektur gehört in die Hand des Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen der durch seine chirurgische Facharztausbildung im Anschluss an ein Doppelstudium der Medizin und Zahnmedizin die ideale Qualifikation für die Korrektur dieser Missbildungen besitzt. Das Zusammenspiel von Kieferwachstum, Nasenveränderung, Zahndurchtritt und Zungenfunktion erfordert zwingend die Korrektur durch einen Facharzt, der sowohl im medizinischen als auch im zahnmedizinischen Feld über herausragende Qualifikationen verfügt.
Am Anfang der Therapie, der doppelten Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte steht dabei die so genannte Lippenadhäsion, d. h. das Zusammenbringen der durch die Spalte getrennten Lippenstümpfe der Oberlippe. Hiermit erreicht man, dass die so genannte Prämaxilla, d. h. der Zwischenkiefer, nicht weiter nach vorne tritt und die Nase nicht weiter deformiert wird. Es schließt sich dann die Therapie mittels Lathamapparatur, einem kieferorthopädischen Gerät an, das den Zwischenkiefer wieder in seine normale Position bringt.
Es folgt dann der Verschluss des weichen Gaumens und der definitive Verschluss der Oberlippe. Am Ende der primären Chirurgie steht dann der Verschluss des harten Gaumens und die Osteoplastik, d. h. die Übertragung von Spongiosaknochen in den Knochendefekt des zahntragenden Kieferknochens. Es folgt dann die kieferorthopädische Zahnstellungskorrektur und die Anregung des durch die Fehlbildung behinderten Oberkieferwachstums (Delairmaske). Während dieses gesamten Behandlungszeitraumes sollte das Kind, das an dieser Missbildung erkrankt ist, engmaschig durch den Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie betreut werden. Er zieht alle erforderlichen Teildisziplinen hinzu, hierzu gehören z. B. der Hals-, Nasen- und Ohrenarzt (Probleme mit dem Gehör/ Notwendigkeit von Paukenröhrchen), den Sprachtherapeuten, den Kieferorthopäden, den Zahnarzt und den Kinderarzt.