Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassen nutzen

Wer von seiner Krankenkasse eine Mitteilung über die Zahlung von Zusatzbeiträgen bekommen hat, dem steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Wer davon Gebrauch machen möchte, der sollte sich beeilen, bevor die Frist des Sonderkündigungsrechts abläuft. Nur wer diese Frist einhält, der muss den Zusatzbeitrag seiner alten Krankenkasse nicht zahlen. Die Frist läuft bei den meisten Krankenkassen die Zusatzbeiträge erheben im Laufe des Monats März ab. Das Kündigungsschreiben muss der Krankenkasse vorliegen, bevor der Zusatzbeitrag das erste Mal fällig wird. In der Regel informiert die Kasse Ihre Mitglieder mindestens vier Wochen vor Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrages. Ab da läuft dann die Frist des Sonderkündigungsrechts.