Lebensmittelkennzeichnung für Allergiker erweitert
Lebensmittelallergikern soll weiter geholfen werden. Deshalb wird ab dem 23. Dezember 2008 die Kennzeichnungspflicht von verpackten Lebensmitteln erweitert. Lupinenmehl und Weichtiere wie Schnecken, Austern und Muscheln können schwere Allergien auslösen. Bei manchen Betroffenen reichen bereits kleine Mengen aus, um lebensbedrohliche Symptome hervorzurufen. Enthält ein Produkt entweder "Weichtiere" oder "Lupine", muss dieser Bestandteil auf der Verpackung angegeben werden. Laut Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz müssen auch geringste Gehalte gekennzeichnet werden.