Kleinkinduntersuchungen erweitert

Seit 1971 gehört das regelmäßige Kinderfrüherkennungsprogramm zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Bislang gehörten neun Untersuchungen zum Vorsorgeprogramm dazu. Nun wurde es um zwei Untersuchungen erweitert. Der Bundesausschuss beschloss, dass ein Arztbesuch zwischen dem 34. Und 36. Lebensmonat als neue Kassenleistung eingeführt wird. Diese Untersuchung soll eine bisherige Lücke im Früherkennungsprogramm schließen und sicherstellen, dass die Kinder künftig ab der Geburt mindestens einmal im Jahr dem Arzt vorgestellt werden. Zudem soll noch eine weitere Untersuchung eingeführt werden (die so genannte U7a), die schon frühzeitig Sehstörungen oder deren Risikofaktoren erkennen soll. Zudem erhoffen sich die Ärzte eventuelle sonstige Auffälligkeiten entdecken zu können.