Kein rauchfreier Arbeitsplatz

Wer bis jetzt dachte, dass die Arbeitnehmer Anspruch auf einen Rauchfreien Arbeitsplatz hat, der irrt. Laut einem Urteil des Berliner Landesarbeitgerichtes haben Arbeitgeber lediglich dafür zu sorgen, dass ein Nichtraucher während seiner Arbeit keinem Zigarettenqualm ausgesetzt wird. Eine Revision zu diesem Urteil ist nicht zugelassen.