Jetzt schon Antrag zur Zuzahlungsbefreiung stellen
Gesetzlich Versicherte sollten sich bei Ihrer Krankenkasse wegen einer Fortführung der Zuzahlungsbefreiung erkundigen. Ende Dezember laufen die jetzigen Befreiungen aus und sollten deshalb rechtzeitig verlängert werden. Von der Zuzahlung kann sich jeder befreien lassen der die Grenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens erreicht. Bei chronisch Kranken gilt eine Grenze von einem Prozent. Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Lebensjahr generell von der Zuzahlung befreit. Über die individuelle Belastungsgrenze sollten sich die Betroffenen mit Ihrer Krankenkasse unterhalten.