Implantate - Reicht mein Knochen aus?
Die Notwendigkeit eines ausreichenden Knochenangebotes zur Einbringung von Implantaten ist mittlerweile auch vielen Patienten bekannt. Man hört oft die Frage: Reicht denn mein Knochen aus?
Generell muss man festhalten, dass vor allen Dingen die fehlende Breite und Höhe des Alveolarfortsatzes, d. h. des Knochens, in dem normalerweise die Zähne stecken, ein sehr häufiges Problem in der Implatologie ist. Während die Verbreiterung des Knochens durch die Aufbringung von Membranen, Knochenersatzmaterial oder aber auch Eigenknochen meistens kein Problem darstellt, ist die Erhöhung des Knochens, d. h. die Augmentation/ der Aufbau des Knochens in der Vertikalen, häufiger ein Problem. Bei einer fehlenden Knochenhöhe droht im Unterkiefer die Verletzung des sensiblen Unterlippennervs, im Oberkiefer die Eröffnung der Kieferhöhle durch die Implantatspitze, was häufig mit Entzündungen im Bereich der Kieferhöhle einhergehen kann.
Welche Möglichkeiten des Knochenaufbaus gibt es?
Im Oberkiefer besteht die Möglichkeit des sog. Sinuslifts, d. h. der Anhebung des Kieferhöhlenbodens, entweder durch einen direkten Zugang von der seitlichen Kieferhöhlenwand oder aber auch mit unterschiedlichen Techniken vom Alveolarfortsatz selber aus. Ist aber der Alveolarfortsatz im Oberkiefer sehr weit zurückgegangen, so ist häufig auch die Sinusbodenelevation nicht der Weisheit letzter Schluss. Man erreicht mit der Anhebung des Kieferhöhlenbodens zwar eine ausreichende Knochenhöhe zur Verankerung von Implantaten, man erkauft sich dieses dann aber oftmals durch ein sehr ungünstiges Verhältnis zwischen Kronenlänge und Implantatlänge. Ein derartiges ungünstiges Längenverhältnis ist aber kosmetisch störend (Pferdezähne), aber daneben auch ein Problem der Statik. Zu lange Zähne setzen die kurzen Implantatwurzeln dann einer übermäßigen Belastung aus, die zu einem frühzeitigen Implantatverlust führen kann. Aus diesem Grunde bietet sich dann nur die Möglichkeit der Auflagerungsplastik, des sog. Onlay Graft.
Im Unterkiefer verhält es sich ähnlich. Hier besteht zwar die Möglichkeit der sog. Nervlateralisation, d. h. die Möglichkeit zur Verlagerung des sensiblen Unterlippennervs in den Mundvorhof, dieses ist aber häufig mit einer deutlichen Einschränkung der Nervfunktion verbunden, sodass von diesem Verfahren zunehmend Abstand genommen wird. Es besteht also lediglich die Möglichkeit der Auflagerungsplastik.
Auflagerungsplastik bedeutet, dass andernorts eine Knochenscheibe entnommen wird, die dann auf den zurück gegangenen eigenen Knochen im Bereich des Knochenfortsatzes aufgelagert wird. Die Fixation kann dann mit feinen Mikroschrauben oder aber mit Implantaten erfolgen. Der Knochen für diese Auflagerungsplastik kann an verschiedenen Entnahmestellen gewonnen werden, so z. B. am Beckenkamm, am Schienbein oder auch am Schädelknochen. Nachdem die letzte Entnahmestelle den meisten Patienten eher unsympathisch ist, hat sich der Beckenkamm als die am häufigsten genutzte Entnahmestelle, insbesondere für größere Knochenstücke durchgesetzt. Über einen Zugang im Bereich des Hüftknochens kann dann über einen ca. 2cm langen Schnitt ein ausreichendes Knochenstück entnommen werden. Dieses wird dann nach entsprechender Präparation und Bearbeitung als sog. mono- oder bikortikales Transplantat auf den Knochen aufgebracht. Wichtig ist es hierbei auf eine ausreichende Knochenanlagerungsfläche zu achten. Auch der ortständige Knochen muss angefrischt werden, um ein Verwachsen mit dem neuen Knochen zu ermöglichen. Danach können dann die Implantate eingebracht werden.
Gerade die Knochentransplantation und Augmentation erfordert aber umfangreiche chirurgische Kenntnisse, nachdem die Komplikationsmöglichkeiten hier nicht unwesentlich sind. Aus diesem Grunde sollte ein derartiger Eingriff nur von einem entsprechend geschulten Facharzt durchgeführt werden. Der Knochenaufbau im Bereich des Kiefer- und Gesichtsschädels ist Teil der Ausbildung des Facharztes für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der mit einem derartigen Problem konsultiert werden sollte.