Die Implantatsofortbehandlung
Implantate zum Ersatz eigener Zähne oder zur Stabilisierung von Prothesen und Brücken sind mittlerweile Standard in der Zahnmedizin. Trotzdem sollten Implantate vor allen Dingen im Falle der Notwendigkeit von Knochenaufbaumaßnahmen oder weiteren operativen Leistungen nur von einem dafür weitergebildeten und darauf spezialisierten Facharzt, dem Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, durchgeführt werden. Dieser vermag aufgrund seiner Ausbildung alle Komplikationen zu beherrschen und entsprechende Therapieschritte einzuleiten und zu koordinieren.
Eine neuere Entwicklung im Bereich der Implantologie ist die sogenannte Sofortbelastung. Patienten möchten natürlich gerne möglichst schnell ihre neuen festsitzenden Zähne erhalten und nicht die übliche Einheilzeit von 6 Monaten im Oberkiefer und 3 Monaten im Unterkiefer abwarten. Diese Einheilzeit ist deswegen notwendig, da erst eine Stabilisierung der Implantate im Knochen eintritt, wenn diese mit dem Knochen verwachsen, d. h. osseointegriert, sind. Dem verständlichen Wunsch des Patienten nach einer schnellen Versorgung und dem Verzicht auf das Einsetzen von oftmals nicht gut sitzenden Interimsprothesen soll natürlich nachgekommen werden. Eine Möglichkeit die hier besteht ist die Inkorporation von zusätzlichen Implantaten. Auf diese Art und Weise lässt sich dann eine größere Primärstabilität erreichen und unter Umständen eine Sofortbelastung durchführen. Oben sehen Sie das Bild eines Patienten bei dem im Oberkiefer 12 Implantate zur Stabilisierung eines festsitzenden Zahnersatzes eingegliedert worden sind. Durch die verblockte Versorgung der Implantate, d. h. durch die Verbindung der Einzelkronen die auf den einzelnen Zähnen eingebracht werden, kann ohne eine Verschlechterung der Hygienefähigkeit, d. h. der Putzfähigkeit, eine Versorgung erfolgen. Im oben genannten Patientenfall konnten wir bereits nach 14 Tagen, also 2 Wochen nach der primären Implantation mit Knochenaufbau, einen festsitzenden Zahnersatz eingliedern. Dieses ermöglichte dem Patienten eine sehr schnelle Versorgung nach dem diese aufgrund einer entzündungsbedingt eingetretenen Gesichtslähmung, einer sogenannten Facialisparese, dringend notwendig war. Der Patient konnte also bereits 14 Tage nachdem ihm die alten zerstörten Zähne entfernt worden waren, wieder normal beißen, lachen und kauen.