Kostenloser Zahnersatz für Geringverdiener

Wer als Alleinlebender nicht mehr als 1008 Euro und als Verheirateter nicht mehr als 1386 Euro brutto im Monat verdient, der hat Anspruch auf eine kostenfreie Regelversorgung von Zahnersatz. Die meisten Geringverdiener nutzen diese Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, meistens aus Unkenntnis heraus, nur zu wenig. Es muss gegenüber der Krankenkasse ein Antrag mit entsprechenden Einkommensnachweisen gestellt werden. Dann übernimmt die Krankenkasse in der Regel die vollen Zahnersatzkosten. Selbst wenn das Einkommen geringfügig über den genannten Sätzen liegt, lohnt es sich für jeden einzelnen einen Härtefallantrag bei seiner Krankenkasse zu stellen. Dann gewährt die Krankenkasse unter Umständen einen zusätzlichen Zuschuss. Auskunft hierüber erteilt jede Krankenlasse.