Hilfsmittelversorgung von Patienten wird immer schlechter
Seit dem 1. Januar 2009 dürfen Krankenkassen Hilfsmittel ausschreiben und Verträge mit Leistungserbringern über die Lieferung von Hilfsmitteln und über einen bestimmten Zeitraum abschließen. Dies führt dazu, dass die Versorgung von Hilfsmitteln von bedürftigen Menschen immer häufiger bemängelt wird. Der Patient bekommt ein Hilfsmittel als Leistung einer gesetzlichen Krankenkasse meistens nicht sofort zur Verfügung gestellt. Oft zeigt sich, dass Ausschreibungsgewinner nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um Patienten zu versorgen. Es wird daher allen Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse empfohlen, die nach Ausschreibungen unzufrieden mit dem neuen Leistungserbringer sind, sich schriftlich bei ihrer Krankenkasse zu beschweren. Eine Kopie des Schreibens sollte an den Verbraucherschutz des jeweiligen Bundeslandes und an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung gesandt werden. Dies kann für mehr Druck und damit für eine Änderung des Verfahrens sorgen. Vielleicht müssen dann Patienten, die Hilfsmittel zur Bewältigung des Alltages benötigen, in Zukunft nicht mehr so lange warten.