Aufklärung vom Arzt erforderlich
Bei der Verschreibung eines Medikamentes reicht es nicht aus, wenn der Arzt den Patienten bezüglich unerwünschter Nebenwirkungen auf den Beipackzettel verweist. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren (VIZR289/03).In dem Fall ging es um die Verschreibung der Pille zur Regulierung der Menstruationsbeschwerden. Die Patientin hatte ihrer Gynäkologin gegenüber geäußert, dass bereits in der Vergangenheit das Präparat nicht vertragen haben, zudem war sie Raucherin, was in der Patientendatei vermerkt war. Nach knapp dreimonatiger Einnahme, erlitt die Frau einen Schlaganfall. Deshalb ist es bei so schwerwiegenden Nebenwirkungen auf jeden Fall erforderlich den Patienten aufzuklären, so der BGH.