Stillen und Beruf

Stillen und Beruf

Muttermilch ist die beste Nahrung für den jungen Säugling. Auch nach Beginn der Beikostfütterung sollten sie weiterhin gestillt werden. Stillen sollte für berufstätige Mütter kein Hindernis sein, ihrem Beruf nachzugehen. Mit der Unterstützung Ihres Partners, Ihres Arbeitsgebers und Ihrer Kollegen können Sie beides schaffen. Hilfreich für Sie ist auch das Mutterschutzgesetz, das Ihnen Stillpausen während der Arbeitszeit zusichert und Sie vor Nachteilen im Beruf schützt. Der stillenden Mutter steht in Deutschland die bereits 1919 vereinbarte Pausenzeit von insgesamt 60 Minuten pro Arbeitstag zu, die nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getrennt (z.B. zweimal 30 Minuten) oder im Block auch mit der offiziellen Mittagspause (also insgesamt 90 Minuten) genommen werden kann. Sie muss selbst entscheiden, wie diese Extrazeit am besten genutzt werden kann. Durch die Stillzeit darf kein Verdienstausfall entstehen. Sie darf auch nicht vor- oder nachgearbeitet werden oder auf betrieblich festgesetzte Ruhepausen angerechnet werden. Viele Mütter können am Arbeitsplatz eine Ruhepause einhalten und sollten diese Zeit zur Erholung nutzen - also nicht etwa nach Hause oder zum Einkaufen eilen oder die Zeit in verrauchten Speisesälen verbringen.

 

Die praktische Vereinbarkeit des Stillens mit der Berufstätigkeit hängt vom Alter des Kindes, der Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung bzw. von der Gestaltung des Arbeitsplatzes ab.

 

Wenn das Kind bis zum Beginn der Berufstätigkeit ausschließlich gestillt wird, ist es sinnvoll, schon ein bis zwei Wochen vor dem ersten Arbeitstag ein bis zweimal täglich Milch abzupumpen. So kann der Umgang mit der Pumpe geübt und ein erster Milchvorrat angelegt werden. Sollte die Muttermilch nicht ausreichen, akzeptieren Säuglinge in diesem Fall eine Zwiemilchernährung (Muttermilchersatznahrung und Stillen) u. U. besser, wenn die Flasche nicht durch die Mutter gegeben wird. Muttermilch kann im Vier-Sterne Gefrierschrank bei einer Temperatur von mindestens -18 Grad Celsius sechs Monate aufbewahrt werden. Auf eine eingefrorene Milchportion kann frisch abgepumpte, abgekühlte Milch aufgeschüttet werden. Die Menge der frischen Milch sollte jedoch geringer sein, als die bereits gefrorene, um ein Auftauen zu vermeiden. Im Kühlschrank hält sich abgepumpte Muttermilch drei bis fünf Tage an der kältesten Stelle bei +4 Grad Celsius. Auch hier ist es möglich, auf eine schon gekühlte Portion frisch abgepumpte, abgekühlte Milch aufzuschütten. Wenn das Kind am Arbeitsplatz nicht gestillt werden kann, sollten die zulässigen Stillpausen zum Abpumpen genutzt werden, um die Milchbildung aufrechtzuerhalten und den Bedarf für den nächsten Tag zu decken. Bei der Aufbewahrung am Arbeitsplatz und beim Transport der Muttermilch nach Hause ist auf die Einhaltung der Kühlkette zu achten. Wer eine eigene Betreuungsperson hat kann diese bitten, mit dem Säugling zur Pausenzeit an die Arbeitsstelle zu kommen, damit Mutter und Kind gemeinsam eine Stillepisode und eine Ruhepause erleben können. Die am Arbeitsplatz abgepumpte Milch kann die Betreuungsperson dann mit dem Kind wieder mitnehmen.
Besteht die Möglichkeit, das Kind in der betriebseigenen oder einer nahe liegenden Tagesstätte unterzubringen oder das Kind mit an den Arbeitsplatz zu nehmen oder zum Stillen bringen zu lassen, können die gesetzlich geregelten Stillpausen genutzt werden, um das Kind zu stillen. In diesem Fall ist es nicht notwendig Muttermilch abzupumpen.

 

Stillen und Beruf sind grundsätzlich gut vereinbar. Nicht die Flasche, sondern das Stillen bringt auch der Mutter größtmögliche Vorteile, Flexibilität und Freiheit. Es gibt kaum eine berufliche Tätigkeit, die sich mit dem Stillen nicht vereinbaren lässt.