Niedrige Festbeträge für Hilfsmittel
Niedrige Festbeträge für Hilfsmittel ...
... führen zu weiterer Belastung der Patienten
Die Umsetzung der aktuellen Festbetragsregelung in der Hilfsmittelversorgung erfordert zum Teil erhebliche Zuzahlungen durch die Patienten. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik weist die in diesem Zusammenhang gegen ihn gerichteten Vorwürfe wegen angeblicher horrender Preisaufschläge zurück: Nicht Sanitätshäuser oder Orthopädietechniker haben demnach ihre Preise erhöht, sondern die Krankenkassen haben mit der Einführung bundesweiter Festbeträge die Erstattung für ihre Versicherten einseitig abgesenkt.
Die neuen Festbeträge unterschreiten die vorher geltenden Vereinbarungen beziehungsweise landesweiten Festbeträge um bis zu 50 Prozent. Bereits im Vorfeld der Festbetragsfestsetzung haben alle maßgeblichen Verbände von Leistungserbringern darauf hingewiesen, dass zu den neuen Beträgen eine aufzahlungsfreie Versorgung nicht sichergestellt werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht fordert jedoch, dass die Patienten in der Regel nicht zuzahlen müssen. Es geht nicht um eine Grundversorgung, sondern um das medizinisch Notwendige. Die Behauptung, eine Grundversorgung sei zum Festbetrag sicherzustellen, widerspricht den gesetzlichen Vorgaben aus dem SGB V. Wenn ein Patient ein Hilfsmittel benötigt und der Festbetrag für eine Beschaffung nicht ausreicht, hat der Patient ohnehin einen weitergehenden Zahlungsanspruch gegen seine Krankenkasse. Dies ist sowohl die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie auch des Bundessozialgerichts.