Endlich - Rechtssicherheit bei Patientenverfügung
Lange hat es gedauert! Nun ist ein fast sechsjähriger Streitpunkt durch den Beschluss eines neuen Gesetzesentwurfs geregelt worden. Patientenverfügungen müssen künftig von Medizinern befolgt werden, selbst auch dann wenn das den Tod eines Erkrankten zur Folge hat.
Volljährige können nun in einer schriftlichen Verfügung festlegen, ob und wie sie behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr äußern können. Darin ist ein Bevollmächtigter festzulegen, der in solchen Momenten die Verfügung gegenüber den Ärzten durchsetzen muss. Damit eine Patientenverfügung auch respektiert wird, muss die tatsächliche Behandlungssituation geregelt sein. Daher sollten solche Schriftstücke möglichst konkret verfasst sein. Werden sich der behandelnde Arzt und der Bevollmächtigte nicht einig, muss das Vormundschaftsgericht hierzu entscheiden.
Die bisher formulierten Patientenverfügungen müssen durch die neue Gesetzesentscheidung nicht geändert werden. Sie bleiben weiterhin gültig.