Schwerkranke – Bessere Behandlung daheim

Der gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen und Kassenärzten hat entschieden das Schwerstkranke, die ihr Lebensende zu Hause verbringen möchten eine bessere Versorgung und Pflege erhalten sollen. Mit dieser neuen Verordnung soll ein menschenwürdigeres Leben bis zum Tod gewährleistet werden. Anspruch auf die Palliativ-Betreuung besteht, wenn sie ärztlich verordnet wird. Prinzipiell gibt es keine Befristung, jedoch kann dies von den Krankenkassen überprüft werden.