Bestrahlung unzulässig

In Deutschland wurden rund vier Prozent aller untersuchten Lebensmittel im Jahre 2005 unzulässig bestrahlt. Vor allem waren asiatische Produkte wie Nudelsuppen, Partysnacks, Pizza getrockneter und gesalzener Fisch, Krustentiere und Froschschenkel sowie Nahrungsergänzungsmittel betroffen. Die sogenannten Gammastrahlen sorgen dafür, dass Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch nicht keimen, Keime, Insekten und Maden abgetötet werden und das Obst langsamer reift. In Deutschland dürfen lediglich getrocknete Kräuter bestrahlt werden. In anderen Ländern wie Italien, Niederlande, Frankreich, Belgien sowie Großbritannien dürfen auch andere Lebensmittel bestrahlt werden. Verkauft werden dürfen sie hier allerdings nur, wenn das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) seine Zustimmung gegeben hat.