Nachtaufschlag
Medikamente müssen von Apothekern auch während des Nachtdienstes zum gleichen Preis wie zu den normalen Öffnungszeiten verkauft werden. Lediglich die einheitliche Nachtgebühr in Höhe von 2,50 Euro dürfen berechnet werden. Denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben und wird, sofern ein Vermerk vom Arzt auf dem Rezept vorgemerkt ist, zurückerstattet. Am Notdienst, der eine Versorgung mit Medikamenten rund um die Uhr sicherstellt, nehmen alle Apotheken teil. Welche jeweils Dienst hat, ist aus einem Aushang an der Apotheke zu erfahren.