Kein Schadenersatz bei Medikamenten-Nebenwirkungen
Wie jetzt in einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen: 7 U 200/07) verkündet, haben Patienten bei bekannten Nebenwirkungen, die im Beipackzettel eines Medikamentes aufgeführt sind, keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Eine Frau klagte, sie hätte nach einer Halswirbeloperation ein Medikament erhalten, welches massive Nebenwirkungen hatte. Die Nebenwirkungen hatten sich mit Bluthochdruck, Haarausfall und einer Bauchspeicheldrüsenentzündung ausgewirkt. Ein bleibender Schaden an Niere und Bauchspeicheldrüse blieb als Folge. Die Richter lehnten die Klage jedoch ab. Die Argumentation der Richter war, dass das Arzneimittelgesetz eine Haftung solcher Schäden nicht vorsieht. Für bekannte und bei Zulassung eines Medikaments als vertretbar angesehene Nebenwirkungen besteht vom Hersteller keine Haftung.