Gefahrenquelle Silvesternacht
Brand- und Schnittwunden, Knochenbrüche, Augenverletzungen über Gehörschäden und Rauchgasvergiftungen bis hin zu Amputationsverletzungen sind Folgen manch einer Silvesternacht.
Die Gefahren von kleineren Brandverletzungen liegen vor allem in den entsprechenden Schmerzen und in der möglichen Infektion der Wunde. Sind größere Flächen verbrannt, so sind insbesondere der Flüssigkeitsverlust mit daraus resultierendem Schock und die beim Zerfall des Gewebes entstehenden Gifte lebensbedrohend. Um die Ausdehnung der Verletzung zu verhindern und die Schmerzen zu lindern sollte die Wunde zu aller erst gekühlt und anschließend mit einem keimfreien Verband abgedeckt werden.
Einen Sonderfall stellen Amputationsverletzungen dar. Insbesondere durch Blitzknallsätze können Hände oder Finger abgerissen werden. Unbedingt muß hier die Verletzung versorgt und die Blutung durch einen Druckverband gestoppt werden. Durch herumfliegende Splitter kann es zu sehr schlimmen Augenverletzungen kommen, die im schlimmsten Fall zum Verlust des Augenlichtes führen können. Fremdkörper wie kleine Staubkörner kann man unter Umständen selbst mit sauberen Händen entfernen. Bei Reizungen durch Pulver oder Rauch sollten die Augen mit lauwarmem Wasser gespült werden. Knall- und Explosionstraumata durch Feuerwerkskörper werden durch
Impulslärm hervorgerufen, wobei sich das Ohr nicht an die kurzzeitig auftretende hohe Lautstärke anpassen kann. Hörschäden wie Knalltrauma, Tinnitus oder Hörsturz können die Folge einer zu hohen Lärmeinwirkung sein. Da Gehörschäden irreparabel sind und nicht wieder geheilt werden können, kann das Gehör dauerhaft geschädigt werden. Auch die beim Abbrand von Pulversätzen entstehenden Gase in geschlossenen Räumen können in hohen Konzentrationen die Lunge schädigen. Symptomatisch sind Husten, Brennen in Hals und Brustkorb, Würgereiz und Atemnot. Die Behandlung hierfür ist denkbar einfach. Raus aus dem Rauch und aufatmen an der frischen, kalten Luft.
Das Feuerwerk wird allerdings zu einem unfallfreien Vergnügen mit farbenprächtigen Effekten wenn, Feuerwerkskörper nur nach Gebrauchsanweisung, nie in dicht gedrängten Menschenmengen gezündet, ebenso nicht in Richtung von Menschen geworfen oder geschossen werden. Besondere Rücksicht gilt hier auf kleine Kinder und alte Menschen. Knallkörper und Raketen dürfen ausschließlich im Freien verwendet werden. Aufgrund der Explosionseinwirkung, Feuerwerkskörper wie Knallfrösche, Böller und Ähnliches nur einzeln verwenden, nach dem Zünden sofort werfen und einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern einhalten. Raketen und Batteriefeuerwerke müssen auf festen Untergrund stehen und der Abschuss erfolgt ausschließlich aus fest verankerten Röhren oder Flaschen. Hierbei vor dem Zünden auf Wind- und Abschussrichtung achten und nie abschießen, wenn offene Fenster oder brennbares Material in der Flugbahn liegen könnte. Raketen mit (an)gebrochenen Führungsstäben nicht mehr einsetzen und genauso Blindgänger und Versager gleich entsorgen und keine weiteren Zündversuche starten. Besonders wichtig: Kinder und alkoholisierte Menschen sollten niemals alleine mit Feuerwerkskörpern hantieren.
Sollte es trotz aller Vorsorgemaßnahmen doch zu einem Unfall kommen, so muss bei jeglicher Art von Verletzungen oder anhaltenden Beschwerden ein Facharzt aufgesucht werden.