Auszeit für pflegende Angehörige
Menschen die einen pflegebedürftigen Verwandten zu Hause pflegen, haben zumeist einen Vollzeitjob. Erholung und Freizeit kommen dann öfters zu kurz. Dabei haben Angehörige, die einen pflegebedürftigen Menschen pflegen, das Recht auf eine bezahlte Urlaubsvertretung für 28 Tage im Jahr. Die hierdurch entstehenden Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse. Die einzige Voraussetzung jedoch ist, dass die Pflege bereits seit einem Jahr stattfindet. Kosten bis zu welcher Höhe erstattet werden erfragen Sie am besten bei der zuständigen Pflegekasse. Auch können die 28 Tage auf mehrere kürzere Urlaube aufgeteilt werden. Der zu stellende Antrag wird an die Pflegekasse gerichtet, die immer an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen gekoppelt ist. Für weitere Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Pflegekasse oder Krankenkasse.